Ausstellung von Geburtsurkunden

Eine Geburtsurkunde (für die Registrierung des bürgerlichen Standes) wird in Lettland ordnungsgemäß in den Standesämtern ausgestellt. Für die Ausstellung der Geburtsurkunde muss man die entsprechenden Unterlagen bezüglich der Geburt des Kindes einreichen.

  • Wenn das Kind in einer medizinischen Einrichtung oder außerhalb dieser zur Welt gekommen ist, ist dem Standesamt bei der Anzeige der Geburt des Kindes eine durch eine medizinische Einrichtung oder eine medizinische Person ausgestellte Bescheinigung über die Geburt des Kindes einzureichen, welche die Tatsache der Geburt bestätigt und in der das Geschlecht des Kindes, der Geburtsort und die Geburtszeit sowie der Vorname und der Nachname der Mutter angegeben sind.
  • Wenn die Geburt in einem Verkehrsmittel während der Fahrt stattgefunden hat, ist dem Standesamt bei der Anzeige der Geburt des Kindes eine durch eine medizinische Anstalt, in die die Mutter nach der Geburt eingeliefert worden ist, ausgestellte Bescheinigung über die Geburt des Kindes, die die Tatsache der Geburt bestätigt, einzureichen.
  • Wenn die Geburt auf einem Schiff während einer langfristigen Fahrt stattgefunden hat, ist dem Standesamt bei der Anzeige der Geburt des Kindes ein durch den Kapitän des Schiffes erstelltes Protokoll über die Tatsache der Geburt einzureichen, das der Schiffskapitän mit seiner Unterschrift und dem Schiffsstempel bestätigt hat.

Bei der Registrierung der Tatsache der Geburt des Kindes sind die amtlichen Lichtbildausweise der Eltern zusammen mit deren Heiratsurkunde vorzuweisen.

Ein Ausländer kann den bürgerlichen Stand in der seiner Staatsangehörigkeit entsprechenden diplomatischen oder konsularischen Vertretung registrieren lassen. Wenn die entsprechende Vertretung den Akt des bürgerlichen Standes nicht registriert, wird der Akt des bürgerlichen Standes durch das Standesamt in Lettland registriert. 

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