Sterbeurkunden (Registrierung des bürgerlichen Standes) werden in Lettland ordnungsgemäß in den Standesämtern ausgestellt. Für deren Ausstellung muss man eine Urkunde über die Bestätigung der Tatsache des Todes einreichen.
Im Falle des Todes eines Menschen ist es notwendig, einen medizinischen Befund einzureichen, der von einer medizinischen Einrichtung oder einem Hausarzt ausgestellt wurde. Mit diesem Befund muss man zum Standesamt gehen, wo der Todesfall ins Sterberegister eingetragen und die Sterbeurkunde ausgestellt wird.
Wenn die Tatsache des Todes eines Ausländers in der Republik Lettland registriert wird, gibt man den amtlichen Lichtbildausweis bei der Konsulatsabteilung des Außenministeriums ab.