Ein Ausländer, der im Grundkapital einer in Lettland registrierten Kapitalgesellschaft nicht weniger als 25 000 Lats (35 572 Euro) einlegen wird und diese Kapitalgesellschaft in das Staatsbudget und in das Budget der örtlichen Verwaltung zusammen nicht weniger als 20 000 Lats (28 458 Euro) einzahlen wird, wird die Möglichkeit haben, einen befristetet Aufenthaltsrecht in Lettland auf 5 Jahre zu bekommen.
Eine solche Erlaubnis kann auch eine Person erhalten, deren Gesamttransaktionssumme wenigstens 100 000 LV (142 288 Euro) beträgt und die eine oder mehrere Immobilien in Riga, in der Rigaer Planungsregion oder in den Städten der Republik – in Daugavpils, Jelgava, Jēkabpils, Jūrmala, Liepāja, Rēzekne, Valmiera oder Ventspils – hat. Falls sich die Eigentümer nicht in den Städten der Republik befinden, soll die Gesamttransaktionssumme wenigstens 50 000 LVL (71 144 Euro) betragen.
In der verabschiedeten Rechtsnorm ist vorgesehen, dass die Zahlung des Transaktionsbetrages für den Erwerb der Immobilie in Form von bargeldloser Verrechnung verlaufen soll. Um die Aufenthaltserlaubnis bei dem Amt für Staatsbürgerschaft und Migration der Republik Lettland zu bekommen, muss der Ausländer den Kaufvertrag und ein die Zahlung belegendes Dokument darüber beilegen, dass eine Transaktion in Höhe von 50 000 oder 100 000 LVL getätigt worden ist. Bei der Ausstellung der Erlaubnis wird der Betrag des Vertrages bewertet, nicht der Katasterwert. Das bedeutet, dass der Katasterwert auch niedriger sein kann. Wenn der Verkäufer und der Käufer sich über einen höheren Betrag einigen können, wird dann der Wert des abgeschlossenen Geschäftes berücksichtigt.
Die Aufenthaltserlaubnis für den Ausländer wird nur dann gelten, wenn er die Erlaubnis jedes Jahr umregistrieren wird und wenn er mit einem Dokument bescheinigen kann, dass er dieses Eigentum in Lettland noch immer in seinem Besitz hat.
Wenn Ausländer die Aufenthaltserlaubnis in Lettland erwerben, bekommen diese Erlaubnis auch ihre Familienmitglieder – Ehegatten und die minderjährigen Kinder oder die, die unter ihre Vormundschaft stehen. Das Interesse, in Lettland zu investieren und im Austausch eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen, ist groß, besonders von Personen aus der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS); sie wollen ihr Geld in Immobilien in Rīga und Jūrmala anlegen, dies belegt auch die von Banken und den juristischen Büros aufgestellte Statistik.
Näheres über den Prozess des Erhaltes einer Aufenthaltserlaubnis, über die Gesetze und die Ausfertigung der Unterlagen kann man auf Lettisch, Englisch und Russisch auf der Webseite des Dienstes für Staatsbürgerschaft und Migration der Republik Lettland www.pmlp.gov.lv .