In der Republik Lettland werden alle juristischen Aspekte, die mit Rechten und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu tun haben, vom Arbeitsgesetz geregelt, welches Informationen über Werktage und freie Tage, Probezeiten, Vertraglaufzeiten, Urlaub und Gehalt beinhaltet.
Das Arbeitsverhältnis mit Ausländern regeln in Lettland die gesetzlichen Rechtsakte mit bilateralen Verträgen, die zwischen Lettland und den entsprechenden Staaten abgeschlossen wurden, sowie internationale Rechtsakte.
Die aktuelle Version des Arbeitsgesetzes findet sich im Internet unter: www.likumi.lv
Im Rahmen der Arbeitsgesetzgebung sind noch die folgenden Gesetze zu beachten:
Das Arbeitsstreitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Gesetz „Über den Schutz des Arbeitnehmers im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitsgebers”, die Zivilprozessordnung, das Zivilgesetz u. a. normative Rechtsakte, die das rechtliche Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regeln sowie die Verantwortung des Arbeitsgebers und die Vollmachten staatlicher Institutionen festlegen.
Die Materialien wurden in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtentwicklung des Rigaer Stadtrates und www.investinriga.com zusammengestellt.