Die Saeima, das Parlament der Republik Lettland, nahm am 2. Februar 1995 das Gesetz „Über Steuern und Abgaben“ an, das am 1.April 1995 in Kraft trat und als Dachgesetz für Steuern und Abgaben gilt.
Das Steuern und Abgabensystem der Republik Lettland wird gebildet durch:
Indirekte Steuern
Zollabgabe. Diese wird gewöhnlich beim Export (Import) von Waren berechnet und erhoben und ist in den Selbstkosten der Waren enthalten.
Verbrauchsteuern. Diese werden auf alkoholische und antialkoholische Getränke, Tabakwaren, Kaffe, Benzin, Dieselkraftstoff und andere Erdölprodukte erhoben. Verbrauchsteuern zahlen:
Mehrwertsteuer (MwSt). Dies ist eine Konsumsteuer, die im Preis der Ware oder Dienstleistung enthalten ist, und die vom Endverbraucher der Ware oder Dienstleistung entrichtet wird. Der Steuersatz beträgt 22%, aber die Rechtsakte bestimmen auch Fälle, in denen Steuersätze von 0 % und 12 % zur Anwendung kommen.
Direkte Steuern
Grundsteuer. Der Steuersatz beträgt 1,5 % des Katasterwertes der Immobilie.
Steuer auf natürliche Ressourcen. Damit belegt werden:
Steuerzahler sind alle juristischen und natürlichen Personen oder Vereinigungen derselben, die gemäß einer entsprechenden Genehmigung (wenn die sich in Kraft befindlichen Rechtakte die Notwendigkeit einer solchen Genehmigung voraussetzen) eine der folgenden Tätigkeiten ausüben:
Pflichtbeiträge zu den staatlichen Sozialversicherungen. Einkommensteuerpflichtiges Arbeitseinkommen des Arbeitnehmers und Arbeitseinkommen selbständiger Personen. Der Pflichtbeitrag beträgt 35,09 %, von den 24,09 % der Arbeitgeber und 11% der Arbeitnehmer zu entrichten hat.
Einkommensteuer. Mit dieser werden die Einkommen natürlicher Personen belegt, sie besteht aus:
Der Grundsteuersatz beträgt 25 %. Der Steuersatz, der für Einkommen aus wirtschaftlicher Tätigkeit zu entrichten ist, beträgt 15 %.
Unternehmenseinkommensteuer. Das mit dieser Steuer belegte Objekt sind die in der Gewinn- und Verlustrechnung der Jahresbilanz des Unternehmens ausgewiesenen Gewinne oder Verluste, die gemäß dem entsprechend en Gesetz „Über die Unternehmenseinkommensteuer“ korrigiert wurden.
Steuerzahler sind:
Individuelle Kaufleute zahlen Einkommensteuer. Dieser Steuersatz beträgt 25 %.
Lotterie und Glücksspielsteuer. Diese ist von Unternehmen (Gesellschaften) zu entrichten, die in der im Gesetz vorgeschriebenen Ordnung eine spezielle Genehmigung (Lizenz) zur Organisation und Unterhaltung von Lotterien und Glücksspielen erhalten haben.
Stromsteuer. Diese ist von Personen zu entrichten, die Strom an Endkunden liefern und einen Vertrag oder eine andere Vereinbarung über die Lieferung von Strom geschlossen haben. Mit der Steuer belegt werden der dem Endkunden gelieferte Strom sowie der für den Eigengebrauch verwendete Strom.
Der Steuersatz für Strom beträgt 0,71 LVL pro Megawattstunde.
Quelle: www: liaa.gov.lv
Nützliche Internetseiten
www.fm.gov.lv
www.em.gov.lv
www.lm.gov.lv
www.vid.gov.lv
Das Material wurden in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtentwicklung des Rigaer Stadtrates und www.investinriga.com zusammengestellt.