Der Staat unterstützt Investoren
Damit neue langfristige Direktinvestitionen nach Lettland, stehen sowohl Staat als auch Kommunen vor der Aufgabe, das wirtschaftliche Umfeld zu verbessern, den Verwaltungsaufwand zu verringen und Bürokratie abzubauen.
Um die Unternehmertätigkeit im Land zu fördern, wurde ein staatliches Unterstützungsprogramm erarbeitet. Detaillierte Informationen finden sich hier: www.liaa.lv/
Das Programm zur Unterstützung der Unternehmertätigkeit der Stadt Riga
Um sicherzustellen, dass junge Unternehmen ihre Unternehmen in Riga schaffen und diese zu unterstützen, gibt es in der Stadt mehrere Unterstützungsprogramme:
* Den Inkubator für kreatives Business „Duka”. Detaillierte Informationen über das Projekt finden sich hier: www.duka.riga.lv
* Atspēriens” („Abstoß“) – der Rigaer Stadtrat hat gemeinsam mit der Swedbank das Programm „Atspēriens“ aufgesetzt, dessen Ziele es sind, die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern, die aus Lettland emigrierten Einwohner zu einer Rückkehr nach Riga zu motivieren sowie ein schnelleres Erreichen des Wohlstandniveaus der EU zu fördern. Die in Rahmen des Programms gewährten Subventionen sollen Unternehmen helfen, schneller die für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit notwendige Infrastruktur zu schaffen.
Detaillierte Informationen über das Projekt und dessen Bestimmungen finden sich hier: www.riga.lv.
Derzeit können Unternehmen, die in der Stadt Riga tätig sind, in den Genuss der folgenden Vorteile kommen:*
Erleichterungen bei der im Veranlagungszeitraum errechneten Grundsteuersumme werden im folgenden Umfang gemäß den folgenden Punkten gewährt:
4.7. Personen mit Gebäuden, die als staatlich geschützte Kulturdenkmäler anerkannt sind, sofern diese für die Öffentlichkeit aus öffentlichen Flächen zugänglich sind und gemäß den Bestimmungen der Inspektion für den Schutz von Staatlichen Kulturdenkmälern erhalten werden – 50 %;
4.8. Personen mit Gebäuden, die als historische Bauten, die einen kulturhistorischen Wert im Stadtbild darstellen, anerkannt sind und die eine bestimmte kulturhistorisch bedeutende, authentische Front aufweisen, sofern diese für die Öffentlichkeit aus öffentlichen Flächen zugänglich sind und gemäß den in den Rechtsakten bestimmten Forderungen zur Erhaltung des historischen Zentrum von Riga und der historischen Gebäude und des kulturhistorischen Umfelds erhalten werden – 25%.
* Gemäß der Paragraph 4 der Verordnung Nr. 158 des Rigaer Stadtrates „Änderungen in der Verordnung Nr 88 des Rigaer Stadtrates vom 11.09.2007 „Ordnung der Erteilung von Grundsteuererleichterungen in Riga“ (vom 17.02.2009).
Das Material wurden in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtentwicklung des Rigaer Stadtrates und www.investinriga.com zusammengestellt.