Am 13. Juli 2009 wurde die Verordnung des Europäischen Parlamentes und des Rates (EK) Nr.810/2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) angenommen – ein für alle Mitgliedssaaten des Schengener Abkommens verbindlicher Rechtsakt, der gemeinschaftliche Verfahren und Bestimmung für die Ausstellung eines Schengen-Visums vorsieht. Die Mitgliedssaaten des Schengener Abkommens, darunter auch Lettland, haben am 5. April 2010 damit begonnen, den Visakodex anzuwenden.
Der Visakodex wurde zu einer der Hauptbestimmungen, die die Ordnung für die Ausstellung eines kurzfristigen Visums regelt. Somit haben alle Mitgliedssaaten des Schengener Abkommens die Bedingung für die Visaerteilung harmonisiert. Besonders betonen sollte man, dass der Visakodex das Visasystem vereinfacht und die Visa der Kategorie B bzw. Transitvisa aufgehoben, die Erstellung von Visa für die mehrfache Einreise beschleunigt und den Umfang der für die Erteilung eines Schengen-Visums einzureichenden Dokumente verringert und harmoniert hat, um es Ausländern leichter zu ermöglichen, das Schengen-Territorium, darunter auch Lettland, zu besuchen.
Die diplomatischen und Konsularvertretungen von Lettland im Ausland geben Schengen-Visa, die für das gesamte Territorium der Schengen-Staaten gültig sind, seit dem 21. Dezember 2007 heraus.
Der wesentliche Vorteil der Schengen-Visa ist es, das Ausländer, die mehrere Schengen-Staaten bereisen wollen, nicht für jedes Land ein gesondertes Visum beantragen müssen.
Der Fakt, dass ein Ausländer ein Schengen-Visum erhalten hat, bedeutet nicht automatisch, dass er eine Genehmigung zur Einreise hat. In einigen Fällen kann der Ausländer an der Grenze aufgefordert werden, die der Visum-Erteilung zugrunde liegenden Dokumente vorzuzeigen..
Ausführliche Informationen über die Einreise nach Lettland und die Visa:
Außenministerium der Republik Lettland
Amt für Staatsbürgertum und Migration
Aufenthaltsgenehmigung
Was ist die Aufenthaltsgenehmigung?
Die Aufenthaltsgenehmigung ist ein Dokument, das einem Ausländer das Recht verleiht, sich auf bestimmte (befristete Aufenthaltsgenehmigung) oder unbestimmte Zeit (unbefristete Aufenthaltsgenehmigung) in der Republik Lettland aufzuhalten.
In welchen Fällen ist eine Aufenthaltsgenehmigung notwendig?
Die Aufenthaltsgenehmigung ist notwendig, wenn Sie sich über einem Zeitraum von einem halben Jahr mehr als 90 Tagein der Republik Lettland aufhalten wollen, beginnend mit dem Tag der ersten Einreise.
Welche Dokumente müssen eingereicht werden, um die Aufenthaltsgenehmigung zu erhalten?
Detaillierte Informationen über die Aufenthaltsgenehmigung finden sich hier.
Befristete Aufenthaltsgenehmigung für Investoren
Änderungen im Immigrationsgesetz (Absätze 28 – 30 des Paragrafen 23) sehen vor, dass Aufenthaltsgenehmigungen für die Dauer von fünf Jahren denjenigen Ausländern erteilt werden, die ein Grundkapital in Höhe von mindestens25.000 LVL in ein in Lettland registriertes Unternehmen investiert haben oder für einen Betrag von mindestens 100.000 LVL Immobilien in Riga oder der Region Riga oder für 50.000 im übrigen Lettland erworben haben. Die erwähnten Investoren haben das Recht auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre.
Ausführliche Informationen:
www.likumi.lv
Das Material wurden in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtentwicklung des Rigaer Stadtrates und www.investinriga.com zusammengestellt.