Um die Projektierung und die Realisierung eines Bauvorhabens beginnen zu können, muss man sich an die Bauverwaltung der Stadt Riga, in der Amatu iela 4, wenden, und einen Antrag über das gewünschte Bauvorhaben, dessen Standort, den Umfang der geplanten Arbeiten, die Ausrichtung auf dem Grundstück und die Art des Bauvorhabens (Rekonstruktion, Renovierung oder Neubau) einreichen.
Die Bauverwaltung bewertet das geplante Bauvorhaben gemäß dem Bebauungsplan der Stadt Riga und den Bau- und Nutzungsvorschriften in Abhängigkeit des Geländes und des Umfangs des geplanten Bauvorhabens und erstellt:
– einen Planungs- und Architekturauftrag, in dem die Vorschriften aufgeführt sind, die bei der Projektierung des geplanten Bauvorhabens eingehalten werden müssen
-oder erteilt den Auftrag, eine öffentliche Anhörung durchzuführen
-oder erteilt den Auftrag, einen offenen Architekturwettbewerb auszuschreiben
-oder erteilt den Auftrag, eine Detailplanung für das Gelände auszuarbeiten
Der Auftrageber des Projekts entrichtet die berechnete Bauabgabe in Hohe von 40 % der Gesamtsumme
Das Bauprojekt ist gemäß dem erteilten Planungs- und Architekturauftrag auszuarbeiten. In Abhängigkeit vom Umfang des Projektes ist es für die Ausarbeitung des Bauprojektes notwendig:
- die technischen Vorschriften für den Anschluss des Objekt an die Versorgungsanschlüsse entgegenzunehmen
- topographische Messungen durchzuführen
- eine geologische Studie durchzuführen
Im Stadium der Projektierung des Bauprozesses ist unter Einhaltung der Vorgaben des Planungs- und Architekturauftrages der Bauverwaltung der Stadt Riga zur Bewertung und Abstimmung folgendes einzureichen:
ein Projektentwurf, ein technisches Projekt und eine Projektexpertise für gesellschaftlich bedeutende Bauten
oder
ein vorläufiger Entwurf.
Nach der Abstimmung des vorläufigen Entwurfes oder des technischen Projektes durch die Bauverwaltung reicht der Initiator des Bauvorhabens unter Vorlage aller notwendigen Verträge mit den die Arbeit Ausführenden, dem Bauleiter, der Bauaufsicht, anderen Teilnehmer am Bauprojekt und der zivilrechtlichen Versicherung bei der Bauverwaltung der Stadt Riga einen Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für den Beginn der Bauarbeiten ein.
Der Auftraggeber des Projekts entrichtet die Infrastrukturabgabe und die berechnete Bauabgabe in Höhe von 60 % der berechneten Summe.
Die Bauverwaltung wertet die eingereichten Dokumente aus und erteilt die Baugenehmigung für den Beginn der Bauarbeiten.
Während der Bauarbeiten kontrolliert die Bauinspektion die durchgeführte Arbeit anhand der entsprechenden Vorschriften und dem abgestimmten Projekten.
Der Auftraggeber des Projekts entrichtet die Infrastrukturabgabe in Höhe von 40 % der Gesamtsumme.
Nach der Beendigung der im Bauprojekt vorgesehenen Arbeiten reicht der Projektentwickler der Bauverwaltung der Stadt Riga eine Bestätigung darüber ein, dass der Bau bereit zur Nutzung ist.
Es wird eine Bauabnahmekommission gebildet, die die Überprüfungsarbeiten anhand des akzeptierten Bauprojektes durchführt und einen Beschluss darüber fällt, dass der Bau bereit zur Nutzung ist.
Der Bau ist bereit für die Nutzung.
Weitere Informationen: www.rdbv.lv
Das Material wurden in Zusammenarbeit mit dem Referat für Stadtentwicklung des Rigaer Stadtrates und www.investinriga.com zusammengestellt.