Amtliche Beglaubigung von Dokumenten

Die Echtheit verschiedener Dokumente und Geschäfte werden von Notaren beglaubigt, die staatliche Amtspersonen sind, welche Transaktionen öffentliche Glaubwürdigkeit verleihen. Ihre Pflicht ist es, notarielle Akte, Beglaubigungen zu erstellen, Geld, Wertpapiere und Dokumente zwecks Aufbewahrung zu übernehmen und erbrechtliche Angelegenheiten zu klären.

Das Hinzuziehen eines Notars ist in den folgenden Fällen notwendig:

  • wenn um Eintrag ins Grundbuch gebeten wird;
  • wenn eine notarielle Beglaubigung benötigt wird (Abschriften; Übersetzungen; Bestätigungen der Echtheit einer Unterschrift; Beglaubigungen, das eine Person am Leben ist);
  • wenn eine Vollmacht benötigt wird, z. B. bezüglich der Fahrerlaubnis außerhalb der Grenzen Lettlands, oder wenn ein minderjähriges Kind ohne erwachsene Begleitperson die lettische Grenze überqueren möchte;
  • wenn die juristische Abwicklung des Übergangs des Eigentums an einem beweglichen Vermögenswert an eine dritte Person benötigt wird;
  • beim Abschluss von Transaktionen und Geschäften (Verträge, die den Verlust des Eigentums nach sich ziehen – Käufe, Schenkungen, Eigentümerwechsel, Eheschließungen);
  • wenn die Bestätigung eines Vermögensrechtes oder des rechtlichen Verzichts auf einen Vermögenswert benötigt wird;
  • wenn der Wunsch besteht, ein öffentliches Testament aufzusetzen oder einen Erbschaftsvertrag zu schließen;
  • wenn der Wunsch besteht, einen Unterhaltsvertrag zu schließen (in diesem Fall geht das Eigentum eines beweglichen/unbeweglichen Vermögenswertes an eine anderen Person über, die sich verpflichtet, den vorherigen Eigentümer zu unterhalten);
  • wenn der Wunsch besteht, seine Willenserklärung als notariellen Akt zu formulieren.

Bei der Durchführung von Geschäften mit Immobilien muss man in Lettland nicht unbedingt zu einem Notar gehen, aber aus Aspekten der Sicherheit und der Garantie wird dies empfohlen.

Für Notardienstleistungen im Land sind geregelte, konkrete Notargebühren zu entrichten.

Informationen über alle Notare, Notargehilfen sowie eine Karte mit deren Aufenthaltsorten findet man auf der offiziellen Internetseite der Lettischen Notare: www.latvijasnotars.lv

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