Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Bei der Beantragung des Rigaer Fremdenführerzertifikats gelten die folgenden Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten:

1. Der für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Verantwortliche ist die Stadtverwaltung von Riga (Agentur der Selbstverwaltung von Riga "Rigaer Investitions- und Tourismusagentur") (nachstehend "die Agentur"), juristische Anschrift: Rātslaukums 1, Rīga, LV-1539.

2. Beauftragter für den Schutz personenbezogener Daten: das Zentrum für Datenschutz, Informationstechnologie und Sicherheit der Zentralverwaltung der Stadtverwaltung Riga. Anschrift: Dzirciema iela 28, Riga, LV-1007; E-Mail-Adresse: dac@riga.lv.

3. Die in Ihren Bewerbungsunterlagen angegebenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Entscheidung und der Ausstellung des Fremdenführerausweises verarbeitet.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Verordnung (EU) Nr. 2016 /679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG" (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung) - zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt; Ziff. 9 der verbindlichen Verordnung Nr. 91 des Stadtrats von Riga vom 17. Dezember 2013 "Über die Erbringung von Fremdenführerdienstleistungen in Riga"; und Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zur Veröffentlichung auf dem öffentlichen Portal.

5. Die möglichen Empfänger der personenbezogenen Daten:

5.1 Mitglieder der Zertifizierungskommission für Fremdenführer und Mitarbeiter der Agentur, die an dem betreffenden Zertifizierungsverfahren beteiligt sind.

5.2 Der Exekutivdirektor der Stadt Riga im Falle der Anfechtung der tatsächlichen Maßnahmen der Kommission und des ursprünglich erlassenen Verwaltungsakts. Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der von ihnen erbrachten Dienstleistungen und nur im erforderlichen Umfang.

5.3 Wenn Sie wünschen, dass Ihre Kontaktdaten auf dem öffentlichen Portal www.LiveRiga.com in der Rubrik "Liste der zertifizierten Fremdenführer von Riga" veröffentlicht und öffentlich zugänglich gemacht werden, um so für die von Ihnen angebotenen Dienstleistungen zu werben, ist Ihre schriftliche Zustimmung erforderlich. Ihre Kontaktdaten werden in dem Umfang veröffentlicht und öffentlich zugänglich gemacht, wie Sie es im "Antrag auf ein Rigaer Fremdenführerzertifikat" angegeben haben.

6. Die von der Agentur verarbeiteten personenbezogenen Daten werden nicht gesondert an Drittländer (außerhalb der EU/des EWR) oder internationale Organisationen übermittelt.

7. Die personenbezogenen Daten werden gespeichert: in Papierform in der Touristeninformation am Rathausplatz 6 gemäß den Vorschriften für die Speicherung sensibler Daten; und elektronisch in der CRM-Datenbank.

Zugriff auf die Dokumente haben die Mitarbeiter, die als Sekretariat der Kommission für die Zertifizierung von Fremdenführern tätig sind. Erhaltene Dokumente und getroffene Entscheidungen werden 10 Jahre lang aufbewahrt, das Zertifikatsregister wird dauerhaft aufbewahrt, da das Rigaer Fremdenführerzertifikat unbefristet ist.

8. Sie haben das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten zu verlangen, die Sie als betroffene Person verarbeitet haben, die Berichtigung oder Löschung unrichtiger personenbezogener Daten unter Angabe der Gründe zu verlangen, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen oder der Verarbeitung in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zu widersprechen sowie eine Beschwerde über die unrechtmäßige Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei der Datenschutzaufsichtsbehörde einzureichen (Kontaktinformationen - Elijas iela 17, Riga; Tel. 67223131, E-Mail: pasts@dvi.gov.lv).

9. Die betroffene Person gemäß Ziff. 9 der verbindlichen Verordnung Nr. 91 des Stadtrats von Riga vom 17. Dezember 2013 "Über die Erbringung von Fremdenführerdienstleistungen in der Stadt Riga" verpflichtet ist, personenbezogene Daten anzugeben, um ein Zertifikat für Fremdenführer in Riga zu erhalten, andernfalls wird der Antrag nicht angenommen und bearbeitet.

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